Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 140/2018/17 3 gewählten Beurteilungspunkt bei der Liegenschaft des Beschwerdeführers zu machen. Das Rechtsamt ersuchte die Vorinstanz zudem, allfällig berechnete Werte für weitere Fenster der Liegenschaft des Beschwerdeführers beizulegen. Die Vorinstanz reichte daraufhin am 25. Oktober 2018 eine entsprechende Stellungnahme ein. Anschliessend gab das Rechtsamt den Beteiligten mit Verfügung vom 11. Dezember 2018 Gelegenheit zu Schlussbemerkungen. Die Beteiligten reichten keine Schlussbemerkungen ein.