5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben dem SP Nr. 159.1 zog es auch den darin erwähnten Umweltverträglichkeitsbericht 3. Stufe vom Oktober 2014 bei. In der Vernehmlassung vom 26. September 2018 beantragt die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Mit Verfügung vom 12. Oktober 2018 forderte das Rechtsamt die Vorinstanz auf, genauere Angaben zum 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und