a) Das bestehende Gerinne des Chalberhönibachs verläuft teilweise über die Parzelle Nr. H.________ der Beschwerdeführerinnen. Der Wasserbauplan sieht vor, dass dieses bestehende Gerinne erweitert und befestigt sowie seitlich mit Dämmen ergänzt wird. Diese Bauten liegen teilweise ebenfalls auf der Parzelle Nr. H.________. Im Bereich dieser Parzelle soll zudem quer zum Gerinne die Abschlussmauer eines Geschiebesammlers erstellt werden. Diese Mauer weist eine U-Form auf und ist teilweise im Boden versenkt. Sie hat eine Gesamtbreite von 16.62 m, eine Gesamthöhe von rund 2.5 m und eine Tiefe von 0.60 m.