f) Sowohl das Brücken- und Strassenbauvorhaben der UeO "Hochwasserschutz Rüebeldorf" als auch das Wasserbauvorhaben des Wasserbauplans bedürfen Bewilligungen von mehreren Behörden. Innerhalb dieser beiden Verfahren bestand daher eine strenge Koordinationspflicht im Sinne des Koordinationsgesetzes. Dementsprechend hat das TBA als Leitbehörden im Wasserbauplangenehmigungsverfahren alle notwendigen Bewilligungen in einem Gesamtentscheid integriert.