unbestrittenermassen einen gewissen Koordinationsbedarf zur Folge hat. Diesem Koordinationsbedarf wurde jedoch ausreichend Rechnung getragen, indem die beiden eigenständigen Verfahren soweit möglich koordiniert wurden. In formeller Hinsicht erfolgte die Koordination dadurch, dass die beiden Nutzungsplanverfahren gemeinsam zur Mitwirkung und für das Einspracheverfahren öffentlich aufgelegt und gleichzeitig am 21. Juni 2018 mit ihrer Genehmigung abgeschlossen wurden. Die materielle Koordination erfolgte dadurch, dass die Projekte inhaltlich aufeinander abgestimmt wurden.