Gegenstand der UeO "Hochwasserschutz Rüebeldorf" sind folglich zum einen die vom Wasserbauplan ausgelösten Brückenneubauten und zum anderen Strassenanpassungen im Rüebeldorf. Die Oeyetli- und Rüebeldorfbrücke werden abgebrochen und an erhöhter Lage neu erstellt, um erstens die erforderlichen Freiborde im Hochwasserfall sicherstellen zu können und um zweitens den heute gestiegenen verkehrsmässigen Anforderungen gerecht zu werden. Die Oeyetlibrücke wird hierbei verbreitert und mit einem Fussweg versehen sowie gegen die Saane verschoben, was zu 5 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700)