2. Gegen den Gesamtentscheid des TBA reichten die Beschwerdeführerinnen am 25. Juli 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 21. Juni 2018 und RA Nr. 140/2018/13 3 die Gutheissung der Einsprache vom 12. Mai 2015. Zudem haben die Beschwerdeführerinnen am 18. Juli 2018 bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) auch gegen die Genehmigung der UeO "Hochwasserschutz Rüebeldorf" durch das AGR Beschwerde erhoben.