Am 29. Mai 2017 beschloss der Vorstand der Beschwerdegegnerin den Wasserbauplan mit den geringfügigen Projektänderungen. Mit Gesamtentscheid vom 21. Juni 2018 genehmigte das TBA den Wasserbauplan und wies gleichzeitig unter anderem die unerledigte Einsprache der Beschwerdeführerinnen als unbegründet ab, soweit es darauf eintrat. Ebenfalls am 21. Juni 2018 genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die von den Stimmberechtigten von Saanen am 11. Dezember 2015 beschlossene UeO "Hochwasserschutz Rüebeldorf".