In der Folge wurde im Wasserbauplanverfahren eine Projektänderung vorgenommen, die mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einsprache im Dezember 2015 publiziert wurde. An der Mitgliederversammlung vom 23. Mai 2016 beschlossen die Stimmberechtigten der Beschwerdegegnerin den Wasserbauplan. In der Folge wurde im Wasserbauplanverfahren eine weitere Projektänderung vorgenommen, die mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einsprache im März 2017 publiziert wurde. Am 29. Mai 2017 beschloss der Vorstand der Beschwerdegegnerin den Wasserbauplan mit den geringfügigen Projektänderungen.