5. Ab 15. Juli 2018 dürfen die häuslichen Abwässer nicht mehr ausgetragen bzw. landwirtschaftlich verwertet werden. Bis zum Anschluss der Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation müssen diese durch ein geeignetes Unternehmen aus der abflusslosen Güllegrube abgesogen und einer Abwasserreinigungsanlage zugeführt werden. Alle Belege der Entsorgung müssen aufbewahrt und eine Kopie davon innert 30 Tagen ab Belegausstellung dem AWA, zuhanden von Herrn H.________, geschickt werden.