3. Für den Fall der Klageeinreichung gemäss Ziffer 2 hiervor wird der Beschwerdeführer verpflichtet, das entsprechende Urteil samt Rechtskraftbescheinigung dem AWA innert 30 Tagen ab Eintritt der Rechtskraft zuzustellen. 4. Zusammen mit der Einreichung des Vertrags gemäss Ziffer 2 hiervor oder des rechtskräftigen Urteils gemäss Ziffer 3 hiervor hat der Beschwerdeführer dem AWA das vollständige Projekt für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation einzureichen.