Dagegen erscheint der gebotene Zeitaufwand als durchschnittlich, zumal kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Auch die Bedeutung der Streitsache ist als durchschnittlich einzustufen. Insgesamt erscheint ein Honorar von Fr. 6'000.– als angemessen. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 153.70. Es resultiert ein Betrag von Fr. 6'153.70 (Honorar + Auslagen). Nach der Kostennote entfallen 64 % von Honorar und Auslagen auf das Jahr 2017 (Mehrwertsteuersatz 8 %, ergebend Fr. 315.05) und 36 % auf das Jahr 2018 (Mehrwertsteuersatz 7,7 %, ergebend Fr. 170.60). Dies ergibt einen Mehrwertsteuerbetrag von gesamthaft Fr. 485.65.