Die Abrechnung erfolgte gemäss dem eingereichten Beleg nach Zeitaufwand sowie Art des benötigten Fahrzeugs (3-Achs-Saugwagen). Nach den Ausführungen des Beschwerdeführers fällt jährlich erfahrungsgemäss rund 80 m3 Abwasser an, so dass mit jährlichen Entsorgungskosten von etwa Fr. 15'185.50 zu rechnen ist. Es ist nicht ersichtlich, dass die Entsorgungskosten bei der Abwassergrube des Beschwerdeführers aufgrund bestimmter Umstände besonders hoch ausfallen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Entsorgungskosten im üblichen Umfang anfallen. Dem Beschwerdeführer ist zuzumuten, diese zu tragen.