Der Beschwerdeführer beziffert die Kosten der Entsorgung von 8 m3 Inhalt mittels Absaugen und Abtransport in die ARA mit Fr. 1'118.55. Damit wird gemäss dem vom Beschwerdeführer eingereichten Beleg einer im Jahr 2014 durchgeführten Entsorgung35 folgender Aufwand abgedeckt: "- Fäkaliengrube entleeren, (ohne Reinigung) und Inhalt in der ARA Boltigen entsorgen - Inhalt in Regenwasserbecken, ARA Boltigen einleiten (…) - Anteil für die Reinigung des Saugwagentankes" Hinzu kommt eine ARA-Entsorgungsgebühr von Fr. 400.–. Die Abrechnung erfolgte gemäss dem eingereichten Beleg nach Zeitaufwand sowie Art des benötigten Fahrzeugs (3-Achs-Saugwagen).