Die weitere Umsetzung der Anschlussverpflichtung setzt zudem die vollständige Projektierung des Anschlusses voraus. Zusammen mit der Einreichung des Vertrages oder des rechtskräftigen Urteils betreffend Einräumung der Durchleitungsrechte hat daher der Beschwerdeführer dem AWA das vollständige Projekt für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation einzureichen. 7. Entsorgung der häuslichen Abwässer