Vertragsschlusses, falls dieser innert der Dreimonatsfrist doch noch zustande kommt – ist an das AWA als zuständige Behörde zu richten. Nach Abschluss des Zivilverfahrens muss das entsprechende Urteil samt Rechtskraftbescheinigung dem AWA zugestellt werden, wofür eine Frist von 30 Tagen ab Eintritt der Rechtskraft angemessen erscheint. Die weitere Umsetzung der Anschlussverpflichtung setzt zudem die vollständige Projektierung des Anschlusses voraus.