27 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 201) RA Nr. 140/2017/31 14 a) Die angefochtene Verfügung erging in dem Bestreben, die mit Verfügung der Gemeinde vom 19. August 2014 verfügte Anschlusspflicht durchzusetzen. Die darin angesetzte Umsetzungsfrist ist am 30. April 2015 verstrichen, ohne dass der Beschwerdeführer der Anschlusspflicht nachgekommen wäre.