Die kostenmässige Zumutbarkeit wird in der Regel anhand einer Division der gesamten durch den Kanalisationsanschluss anfallenden Kosten durch den Einwohnergleichwert (EGW) der Liegenschaft beurteilt. Der EGW eines Wohnhauses ergibt sich aus der Anzahl Schlaf-, Wohn- und Arbeitsräume (ohne Küche, Bad, WC etc.).19 Vorliegend gehen die Gemeinde20 und das AWA21 beim EGW von unterschiedlichen Werten aus. Das AWA kommt bei seiner Berechnung für die alternative Linienführung auf Gesamtkosten von Fr. 43'274.– (Ausführungskosten von Fr. 34'074.– zuzüglich Anschlussgebühr von Fr. 9'200.–). Nach Ansicht des AWA ist von einem EGW von 7 auszugehen. Das ergibt einen Wert von Fr. 6'182.– pro EGW.