6. Mit Schreiben vom 23. Februar 2018 beantragte der Sohn von F.________, Herr I.________, die Beiladung von F.________ zum Verfahren. Das Rechtsamt gewährte den Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör zur Frage der Beiladung von Herrn F.________ zum Verfahren. Das AWA verzichtete auf eine Stellungnahme. Die Gemeinde liess sich nicht vernehmen. Der Beschwerdeführer vertrat mit Eingabe vom 21. März 2018 die Ansicht, dass die Voraussetzungen einer Beiladung nicht erfüllt seien, stellte jedoch keine Anträge. Mit Verfügung vom 5. April 2018 verzichtete das Rechtsamt auf eine Beiladung von Herrn F.________ zum Verfahren. II. Erwägungen 1. Eintreten