4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AWA schloss in seiner Stellungnahme vom 22. Dezember 2017 auf Bestätigung der angefochtenen Verfügung einschliesslich des Entzugs der aufschiebenden Wirkung. Die Gemeinde Boltigen verwies mit Stellungnahme vom 3. Januar 2017 auf die Verfahrensübernahme durch das AWA und verzichtete auf Anträge. Zum Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung liess sie sich nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 28. Dezember 2017 stellte das Rechtsamt die aufschiebende Wirkung der Beschwerde wieder her.