3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 5. Dezember 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung; die Sache sei der Gemeinde RA Nr. 140/2017/31 4 Boltigen zur Weiterbearbeitung zuzuweisen oder eventuell an das AWA zurückzuweisen. Der Beschwerdeführer ersuchte zudem um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde.