Eröffnung]" In den Erwägungen der Verfügung wurden die Anforderungen an das Projekt gemäss Dispositivziffern 3.1 und 3.2 näher ausgeführt. Dieses sollte eine Linienführung von der Parzelle des Beschwerdeführers aus in südwestlicher Richtung, zunächst im Zufahrtsweg zu dieser und von dort bis zum Schacht Nr. K.________ oder zum Schacht Nr. J.________ vorsehen, ohne dass Grundstücke im Eigentum von F.________ tangiert würden. Das Projekt müsse durch eine dafür qualifizierte Unternehmung detailliert erarbeitet, die Machbarkeit abgeklärt und nötige Schutzmassnahmen bspw. für vorhandene Quellen einbezogen werden.