Abwasserreinigungsanlage (ARA) entsorgt wird.1 Seit 2011 strebt der Beschwerdeführer einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation an. Sein Grundstück liegt etwas ausserhalb der Gemeinde Boltigen. Zwischen seinem Grundstück und den nächsten Anschlusspunkten an die öffentliche Kanalisation liegen Parzellen in fremdem Eigentum. Der Beschwerdeführer prüfte verschiedene Möglichkeiten (private Pflanzenkläranlage, Anschluss an die private Leitung eines Nachbarn, Anschluss an die Gemeindekanalisation mittels Durchleitung über Nachbarparzellen), wobei er von der Bauverwaltung der Gemeinde und dem kantonalen Amt für Wasser und Abfall (AWA) unterstützt wurde.2