ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2018/177 vom 29. Januar 2019). RA Nr. 140/2017/31 Bern, 17. Mai 2018 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ Beschwerdeführerin vertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________, und Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, Reiterstrasse 11, 3011 Bern Einwohnergemeinde Boltigen, Gemeindeverwaltung, Vijelimatte 281h, 3766 Boltigen