III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung des AWA vom 21. Dezember 2016 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, im Haus - H.________, zur Kenntnis - C.________ AG, zur Kenntnis