reichte der Beschwerdeführer am 5. Oktober 2016 ein als "Einsprache" betiteltes Schreiben ein. Darin macht er geltend, er sei aufgrund eines Konkurses, damit in Zusammenhang stehenden offenen Rechnungen, jährlichen Amortisationen für den Umbau eines Gebäudes und der geringen AHV-Rente nicht in der Lage, sich an den Kosten zu beteiligen. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 wurde der Beschwerdeführer vom AWA gebeten, seine finanzielle Situation bis am 15. November 2016 mit den Steuererklärungen der drei letzten Jahre zu belegen.