Nachdem das AWA von der C.________ AG mit E-Mail vom 23. August 2016 auf einen Fehler im Verfügungsentwurf betreffend Vorfinanzierung der Untersuchungskosten aufmerksam gemacht worden war, stellte das AWA mit Schreiben vom 23. September 2016 den betroffenen Parteien einen korrigierten Verfügungsentwurf mit unveränderten Kostenbeiträgen zu. Dies wiederum verbunden mit der Gelegenheit, Stellung zu nehmen und allfällige Tatsachen und Beweismittel beizubringen. Gegen diesen Verfügungsentwurf 5 Realleistungs- und Kostentragungspflicht, Ein schrittweises Vorgehen bei der Bestimmung von Realleistungs-