c) Das AWA hat mit Schreiben vom 11. März 2014 der C.________ AG, dem Beschwerdeführer und der H.________ einen Entwurf der Kostenteilungsverfügung zugestellt und ihnen Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Der Entwurf sieht für die C.________ AG eine Kostenbeteiligung als Verhaltensstörerin von 80 % sowie für den Beschwerdeführer und die H.________ eine Kostenbeteiligung als Zustandsstörerin und Zustandsstörer von je 10 % vor. Im Begleitschreiben wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine schriftliche Begründung und zweckdienliche Unterlagen beizulegen seien, sofern die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Verursacherquote bestritten werde.