3. Das AWA leitete dieses Schreiben am 19. Januar 2017 dem Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) leitet,1 weiter. Mit Schreiben vom 24. Januar 2017 fragte das Rechtsamt den Beschwerdeführer an, ob er sein als "Einsprache" betiteltes Schreiben als Beschwerde verstanden haben wolle. Gleichzeitig wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass ohne Rückmeldung bis 6. Februar 2017 das Schreiben als Beschwerde behandelt werde.