2. Gegen diese Kostenteilungsverfügung reichte der Beschwerdeführer am 18. Januar 2017 beim AWA ein mit "Einsprache" betiteltes Schreiben ein. Er macht geltend, er sei RA Nr. 140/2017/2 2 nicht in der Lage, sich an den Untersuchungskosten zu beteiligen. Sinngemäss beantragt der Beschwerdeführer damit die Aufhebung der Kostenteilungsverfügung, soweit ihm damit Untersuchungskosten auferlegt werden.