1. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) erliess am 21. Dezember 2016 eine Kostenteilungsverfügung für den belasteten Standort Nr. E.________ (C.________ AG), auf der Parzelle Brienz Grundbuchblatt Nr. B.________ und dem Baurecht Brienz Grundbuchblatt Nr. D.________. Dem Beschwerdeführer werden in dieser Verfügung als Eigentümer des selbständigen und dauernden Baurechts Brienz Grundbuchblatt Nr. D.________ 10 % der angefallenen Untersuchungskosten zur Bezahlung auferlegt. Die Untersuchungskosten belaufen sich auf insgesamt Fr. 52'161.40, womit der Kostenanteil des Beschwerdeführers Fr. 5'216.15 beträgt.