Hinweisen; Beatrice Wagner Pfeifer, Umweltrecht, Besondere Regelungsbereiche, 2013, S. 169 Rz. 728 13 Pierre Tschannen, Kommentar zum Umweltschutzgesetz, 2. Aufl., Art. 32d N. 38 ff. RA Nr. 140/2017/28 8 oder zahlungsunfähig sind (Art. 32d Abs. 3 USG). Ergibt die Untersuchung eines im Kataster eingetragenen Standortes, dass dieser nicht belastet ist, so trägt das zuständige Gemeinwesen die Kosten für die notwendigen Untersuchungsmassnahmen (Art. 32d Abs. 5 USG).