1998-2005) RA Nr. 140/2017/28 7 Notwendigkeit, Art und Umfang der Massnahmen vorbringen kann.12 Es wird jedoch weder dargetan noch ist ersichtlich, dass die Vorinstanz einen übermässigen, nutzlosen oder nicht den Marktverhältnissen entsprechenden Kostenaufwand betrieben hätte. Die Beschwerdeführerin kann deshalb aus dem Vorgehen des AWA nichts zu ihren Gunsten ableiten. 3. Kostenteilung