__ AG als ehemalige Betreiberin der Deponie H.________ ging. Da beide Firmen die gleiche Domiziladresse aufwiesen und Herr E.________ für beide Firmen einzelzeichnungsberechtigt war, ist zu vermuten, dass die Korrespondenz an die von ihm angegebene Adresse gerichtet wurde. Wie es sich damit verhält, kann jedoch offen gelassen werden.