___ AG, Herrn E.________, statt. Dieser erklärte sich bereit, die erforderlichen Untersuchungen durchführen zu lassen. Es wurde an dieser Sitzung auch besprochen, dass die E.________ AG bzw. ihre Rechtsnachfolgerin die Abklärungen bezahlen müsse.9 In der Folge ging jedoch weder ein Pflichtenheft noch ein Untersuchungsbericht beim Kanton ein. Es trifft zwar zu, dass die Korrespondenz in diesem Zusammenhang nicht an die E.________ AG sondern an die K.________ GmbH10 bzw. an Herrn E.________11 adressiert war. Es ging daraus allerdings klar hervor, dass es um die Verantwortlichkeit der Firma E.________ AG als ehemalige Betreiberin der Deponie H.____