Das dürfte vor allem dort geboten sein, wo die Durchführung von Voruntersuchungen dringlich ist. Aber auch in anderen Fällen kann eine solche Vorgehensweise vorteilhaft sein, beispielsweise um zu vermeiden, dass ein Handlungspflichtiger die Durchführung der Untersuchungen durch Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verzögert.6 d) Es trifft zu, dass das AWA7 die Untersuchungsmassnahmen selber in Auftrag gegeben und vorfinanziert hat. Grund für den Verzicht, die Beschwerdegegner 1 und 2 als