Die notwendigen altlastenrechtlichen Untersuchungen wurden zwischen 1987 und 2016 vorgenommen und vom Kanton finanziert. Mit der technischen Untersuchung Grundwasser Phase 2 vom 1. Juli 2016 wurden die Abklärungen abgeschlossen und der Standort als weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig eingestuft. Nach Anhörung der Parteien erliess das Amt für Wasser und Abfall (AWA) am 11. Juli 2017 folgende Kostenverteilungsverfügung für die Untersuchungskosten, die zwischen 2015 und 2016 angefallen waren: