Sie ist jedoch bei der ersten Variante mit einer Öffnung des Stauwehrs an der Wasseroberfläche deutlich grösser. Zudem wurde genau aus diesem Grund die dritte der zweiten Variante vorgezogen, da bei kleineren Bohrungen die Gefahr für Verklausungen grösser ist als bei einer einzigen und dafür grösseren Bohrung. Verkleinert wird die Gefahr der Verklausung zusätzlich dadurch, dass die Bohrung nicht direkt über der Sohle, sondert etwas erhöht angebracht wird.