Anders die dritte Variante mit einem definierten und nicht verstellbaren Querschnitt der sohlennahen Bohrung, was auch eine jederzeitige Kontrolle der Dotierwassermenge erlaubt. Schliesslich macht der Beschwerdeführer geltend, bei der zweiten und dritten Variante bestehe die Gefahr, dass die Bohrungen durch Äste, Geschwemmsel und Geschiebe verstopft würden. Zwar besteht diese Gefahr tatsächlich. Sie ist jedoch bei der ersten Variante mit einer Öffnung des Stauwehrs an der Wasseroberfläche deutlich grösser.