c) Diese erste Variante hat zunächst den Nachteil, dass bei einem Wiederaufstau nach einer Öffnung des Wehrs während einer grossen Zeitspanne kein Restwasser fliesst. Dies wird vom Beschwerdeführer anerkannt, weshalb er in seinem Schreiben vom 11. Mai 2017 vorschlägt, die Restwasserdotierung während dieser problematischen Zeitspanne des Wiederaufstauens mit einer grossen sohlennnahen Bohrung entsprechend der dritten Variante sicherzustellen. Sobald der Wiederaufstau abgeschlossen ist, möchte der Beschwerdeführer die sohlennahe Bohrung über einen Schieber schliessen und das