Bei den beiden anderen Varianten wird das Restwasser durch drei kleine Bohrungen (zweite Variante) bzw. eine grosse Bohrung (dritte Variante) im unteren Bereich des Stauwehrs (15 cm über der Bachsohle) sichergestellt. Aus den Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Schreiben vom 11. Mai 2017 ist zu schliessen, dass er der Meinung ist, die zweite und dritte Variante seien schwierig sicherzustellen, und er daher die erste Variante fordert.