Ihren Ursprung hat die Auflage in Ziff. 5.2.2 im Restwasserbericht der H.________ AG vom Juni 20165. Auf Seite 8 f. werden in diesem Bericht drei Varianten der Restwasserdotierung vorgeschlagen. Die erste Variante sieht eine Restwasserdotierung über einen Ausschnitt im Stauwehr oben rechts über die Wehrkante vor. Bei den beiden anderen Varianten wird das Restwasser durch drei kleine Bohrungen (zweite Variante) bzw. eine grosse Bohrung (dritte Variante) im unteren Bereich des Stauwehrs (15 cm über der Bachsohle) sichergestellt.