2. Gegen die Auflage in Ziff. 5.1.1, zweites Lemma, sowie die Auflagen in den Ziff. 5.2 und 5.3 reichte der Beschwerdeführer am 3. August 2017 (Postaufgabe: 4. August 2017) Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Auflage in Ziff. 5.1.1, zweites Lemma, sowie die Änderung der Auflagen in den Ziff. 5.2. und 5.3 gemäss seinem Lösungsvorschlag in einem Schreiben vom 11. Mai 2017.