Gegen das Konzessionsänderungsgesuch erhoben die Beschwerdegegner Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 6. Juli 2017 bewilligte das AWA die Konzessionsänderung, wobei an der Restwassermenge von 50 l/s unverändert festgehalten wird. Zudem enthält der Gesamtentscheid unter anderem folgende Auflagen: 5.1 Wasserbaupolizei inkl. Naturgefahren - Gewässerprozesse 5.1.1 Das Durchflussprofil des F.________ darf durch das Wasserentnahmebauwerk nicht verkleinert werden.