Mit Gesuch vom 9. Juni 2016 beantragt der Beschwerdeführer, die konzedierte Ausbauwassermenge von 40 l/s auf 200 l/s zu erhöhen. Die maximal mögliche Leistung ab Generator soll neu 7.5 kW betragen. Die Bruttofallhöhe von 10 m und die beeinflusste Gewässerstrecke (Restwasserstrecke) von rund 200 m sollen unverändert bleiben. Die Nutzung der Wasserkraft soll weiterhin der Erzeugung von elektrischer Energie dienen. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) nahm dieses Gesuch als Konzessionsänderungsgesuch betreffend die Wasserkraftkonzession vom 29. Juli 1999 entgegen. Gegen das Konzessionsänderungsgesuch erhoben die Beschwerdegegner Einsprache.