Es besteht keine Veranlassung zur Annahme, dass die Tempo-30-Zone auf einem Abschnitt der E.________strasse zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der C.________strasse führt. Wollten vom J.________kreisel herkommende Fahrzeugführerinnen und -führer die umstrittene Tempo-30-Zone umfahren, müssten sie beim Kreisel zunächst in Richtung Bahnübergang fahren und diesen überqueren. Von dort würde die Route weiter über die C.________strasse führen, bis bei der Autobrücke K.________weg die Bahngeleise rücküberquert werden könnten.