Dieser konkrete Zeitverlust ist derart gering, dass daraus kein schutzwürdiges Interesse abgeleitet werden kann. Hinzu kommt, dass auf dem strittigen Abschnitt schon heute mit durchschnittlich nur rund 35 km/h und damit kaum wesentlich schneller als 30 km/h gefahren wird.17 Die Beschränkung betrifft schliesslich alle Fahrerinnen und Fahrer auf der Strecke in gleichem Masse.18