d) Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Stockwerkeinheit auf der Parzelle Lyss 1 Grundbuchblatt Nr. D.________ Das Grundstück befindet sich rund 200 m Luftlinie von der Streckenmitte der E.________strasse mit der umstrittenen Tempo-30-Zone entfernt und liegt auf der gegenüberliegenden Seite des sechsgleisigen Bahnhofs von Lyss. Zwischen dem Grundstück und der E.________strasse befinden sich neben dem Bahnhof auch die C.________strasse, die G._______strasse sowie zwei Häuserreihen. Das Grundstück des Beschwerdeführers wird südwestlich von der C.________strasse und nordöstlich vom I.________weg erschlossen.