Aufgrund der vorgesehenen baulichen und markierungstechnischen Gestaltung werde es für die zu Fuss Gehenden genügend Möglichkeiten geben, die Fahrbahn mit einem Halt in der Strassenmitte sicher zu überqueren. Mit der Tempo-30-Zone werde der Verkehrsfluss verstetigt und den Sicherheitsbedürfnissen der Radfahrenden und zu Fuss Gehenden Rechnung in hohem Masse getragen. Das TBA OIK III verlangt zudem, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Die Gemeinde Lyss beantragt ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.