3. Das Rechtsamt der BVE, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das TBA OIK III beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Zur Begründung macht das TBA OIK III geltend, der Beschwerdeführe sei von der Verkehrsmassnahme in seinen Rechten nicht unmittelbar betroffen. Die E.________strasse werde zudem zurzeit gemäss rechtskräftigem Strassenplan umgebaut. Aufgrund der vorgesehenen baulichen und markierungstechnischen Gestaltung werde es für die zu Fuss Gehenden genügend Möglichkeiten geben, die Fahrbahn mit einem Halt in der Strassenmitte sicher zu überqueren.